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   BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90   

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https://dejure.org/1991,4868
BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90 (https://dejure.org/1991,4868)
BAG, Entscheidung vom 20.08.1991 - 1 AZR 652/90 (https://dejure.org/1991,4868)
BAG, Entscheidung vom 20. August 1991 - 1 AZR 652/90 (https://dejure.org/1991,4868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage, wenn die Streitsache durch Antragsschrift im Beschlussverfahren schon anderweitig anhängig gemacht wurde - Rechtmäßigkeit einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 80; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
    Begriff der anderweitigen Anhängigkeit i.S. von § 261 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 2.79

    Prozesshindernis der Rechtshängigkeit - Identität des Verfahrensgegenstandes im

    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90
    § 261 ZP0 gilt auch dann, wenn eine Streitsache nicht durch Klage im Urteilsverfahren, sondern durch eine Antragsschrift im Beschlußverfahren anhängig gemacht wird (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 80 Rz 43; BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1981 - 6 P 2/79 -, Buchholz 238.36 § 78 Nr. 2).
  • BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
    Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90
    Die anderweitige Anhängigkeit der Streitsache ist daher auch von Amts wegen zu berücksichtigen (BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZP0; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZP0, 49. Aufl., § 261 Anm. 5 A).
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