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BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klage, wenn die Streitsache durch Antragsschrift im Beschlussverfahren schon anderweitig anhängig gemacht wurde - Rechtmäßigkeit einer Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 80; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1
Begriff der anderweitigen Anhängigkeit i.S. von § 261 ZPO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 2.79
Prozesshindernis der Rechtshängigkeit - Identität des Verfahrensgegenstandes im …
Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90
§ 261 ZP0 gilt auch dann, wenn eine Streitsache nicht durch Klage im Urteilsverfahren, sondern durch eine Antragsschrift im Beschlußverfahren anhängig gemacht wird (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 80 Rz 43; BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1981 - 6 P 2/79 -, Buchholz 238.36 § 78 Nr. 2). - BAG, 30.05.1956 - 2 AZR 178/54
Auszug aus BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 652/90
Die anderweitige Anhängigkeit der Streitsache ist daher auch von Amts wegen zu berücksichtigen (BAGE 3, 43 = AP Nr. 2 zu § 794 ZP0;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZP0, 49. Aufl., § 261 Anm. 5 A).